Eine Kieferorthopädin hatte auf ihrer Webseite damit geworben, dass sie im Ergebnis "perfekte Zähne" versprechen können. Dieses Ergebnis wollte sie mit einem bestimmten dort beworbenen Aligner-System erreichen. Das darf sie nunmehr auf ihrer Homepage nicht mehr behaupten. Das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt urteilte, dass sie damit gegen das Heilmittelwerbegesetz verstoße.
Verstoß gegen Heilmittelwerbegesetz
Kieferorthopädin darf nicht mehr mit „perfekten Zähnen“ werben