Patienten können ihren Eigenanteil an einer kieferorthopädischen Behandlung der Steuer absetzen. Die Belastungsgrenze eines alleinverdienenden Familienvaters mit 3 Kinders und einem monatlichen Einkommen von 1500 € liegt z.B. bei 180 € pro Jahr. Alles darüber hinaus kann als „außergewöhnliche Belastung“ steuermindernd geltend gemacht werden. Die „außergewöhnliche Belastung“ berechnet sich laut §33 des Einkommenssteuergesetzes (EstG) prozentual vom Gesamteinkommen. Patienten sollten daher die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, bei der jährlichen Lohn oder Einkommenssteuererklärung angeben. Nähere Informationen erhalten Versicherte beim Steuerberater, Lohnsteuer-Hilfevereinen oder Finanzamt.
Steuern sparen
Sparen Sie Steuern beim Kieferorthopäden