Der 14,2 Jahre alte Patient Robin K. (Name geändert) erscheint im Mai in meiner Praxis. Es zeigt sich eine Eruptionsstörung im 1. Quadranten. Die restlichen Quadranten sind voll bezahnt und regelrecht entwickelt. Unregelmäßigkeiten, wie z. B. dass die Postzustellung zur GKV zwei Wochen gedauert hätte, haben zu einer erheblichen Zeitverzögerung geführt. Letztendlich lag das ablehnende Kassengutachten erst im November vor, ganze 6 Monate später!!! Die Begründung hierzu war spartanisch gehalten und kurz: „Bedauerlicherweise muss ich Ihnen mitteilen, dass ich die von Ihnen getroffene KIG-Einstufung „S4“ aktuell nicht nachvollziehen kann“. Eine andere, auch mögliche und für den Patienten befürwortenden KIG-Einstufung (hier kämen noch P4 oder M3 in Frage) konnte die gut fortgebildete Kassenwirtschaftlichkeitsprüferin leider auch nicht finden. Selbst zwei Telefonate mit den behandelnden Kollegen halfen nicht, ihre Erkenntnisse und ihren Horizont zu erweitern.
Der Intraorale Befund (Abb. 14a-c) stellt den behinderten retinierten Zahnwechsel dar. Da der Patient nun schon 14 ½ Jahre alt ist und ein vollständig abgeschlossener Zahnwechsel der zweiten Wechselgebissperiode mit 12 Jahren plus/minus 6 Monaten vorliegen sollte, ist der Zahnwechsel im 1. Quadranten definitiv um mindestens 2,5 Jahre verzögert. Auch der Vergleich mit der vollständig entwickelten linken Seite verifiziert die Feststellung eines einseitig verzögerten Zahnwechsels bzw. einer Retention dieser Zähne 13 bis 15.