Ich spüre Ihre Begeisterung für diese neue 3D-Technik, doch wo ist heute die Standardindikation zum DVT in der kieferorthopädischen Praxis?
verlagerte oder retinierte Zahn (Abb. 10, 11). Gerade bei verlagerten oder retinierten oberen Eckzähnen, will man wissen, ob diese vom Gaumen oder von der Wange aus einzuordnen sind. Um den kindlichen Patienten vor unnötigen Qualen bei der Freilegung zu schützen, ist es für den Oralchirurgen ganz besonders wichtig, sich vor der operativen Freilegung ein richtiges Bild von der anatomischen Lage des Patienten zu machen. Nur mit einer DVT-Aufnahme ist dies zweifelsfrei und sicher möglich.
Die herkömmliche Standardindikation in der KFO-Praxis, als Paradebeispiel, ist derAbb.10 Patient mit Transposition und Retention des oberen Eckzahnes.
Abb.11 Patient mit retinierten Eckzähnen bei nicht angelegten oberen Schneidezähnen.
Gibt es noch weitere Standardindikationen aus Ihrer Sicht?
Ja, heute lassen sich immer mehr Erwachsene kieferorthopädisch behandeln. Dabei ist zum einen zu klären, ob und wie der Zahn im Knochen steht und zum anderen, welche Form die Zahnwurzel hat. Viele Erwachsene leiden unter Parodontose und die Zähne wandern dann nach vorne weg. Das heißt der Zahn ist nicht mehr vollständig oder gar nicht mehr in seinem natürlichen Knochenbett verankert. Zahnverlust droht! Erst durch ein DVT kann zweifelsfrei geklärt werden, inwieweit der Zahn noch im Kochen steht. Die beigefügte Abbildung zeigt z.B. einen Fall, der sich leider zu spät in der Praxis gemeldet hat (Abb. 12). Hier hilft dann nur noch künstlicher Aufb au des Knochens und Implantate und dafür braucht man auch wieder ein DVT.
Abb.12 Patient mit ausgeprägter Parodontitis und teilweise vollständigem Knochenverlust.