I. Verlauf der Beratung bei Kinder und Jugendlichen

Erstberatung: Was ist zu beachten?

Sehr geehrte Patienten und Eltern, für die Erstberatung Ihres Kindes nehmen wir, uns je nach Alter zwischen 30 bis 60 Minuten Zeit. Das Beratungsgespräch dient im ersten Moment dazu, eine Brücke zu Ihrem Kind und Ihnen aufzubauen. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass der beratende Arzt aus diesem Grund in der Regel das Kind zuerst anspricht und nicht Sie als Eltern. Während dieses Kennenlernens beobachtet der untersuchende Arzt die Aussprache, Mimik und Körpersprache sowie das Verhalten Ihres Kindes.

Das Schaffen einer Empathie und Beachten dieser Befunde ist ein wesentlicher und wichtiger Bestandteil für eine darauffolgende jahrelange gute Zusammenarbeit während der aktiven Behandlungsphase. Nur so können wir die jungen Patienten zu einer möglichst optimalen Therapie und positiven Einstellung zur Zahnspange gewinnen.

Bitte beachten Sie: Sollte bereits eine Beratung oder Behandlungsplanung andernorts stattgefunden haben oder hat Ihr Hauszahnarzt bereits Röntgenbilder Ihres Kindes angefertigt, so ist es für die Beratung sehr hilfreich, wenn Sie diese Unterlagen mitbringen. Dies spart Doppeldiagnostik, Röntgenbelastung für Ihr Kind, und auch unnötige Kosten.


I.II Kosten gesetzlich Versicherte

Welche Kosten werden übernommen?

Die Kosten einer kieferorthopädischen Erstberatung bei Kindern und Jugendlichen werden von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel zu 100% übernommen. Sind bei Ihrem Kind jedoch zur Feststellung von Anomalien des Kiefergelenkes, der Lagebeziehung verlagerter Zähne, der Beurteilung von Gebissen mit nichtangelegten Zähnen oder zur Beurteilung von Atemstörungen weitere Befunderhebungen erforderlich, so ist die Anfertigung eines dreidimensionalen Röntgenbildes (DVT) medizinisch indiziert. Die zusätzlichen Kosten hierfür liegen in der günstigsten Abrechnungsmöglichkeit für Sie (GOZ-Faktor 1,0) bei 173,10 €.

Selbstverständlich werden Sie vor Anfertigung dieser Aufnahme darüber unterrichtet und erhalten eine schriftliche Kostenaufstellung, um deren schriftliche Bestätigung wir Sie vor der Anfertigung einer solchen 3D-Aufnahme bitten. (Im Falle einer Anfertigung müssen Sie diese nicht sofort oder im Vorfeld bezahlen, sondern werden Ihnen mit einem Zahlungsziel mit 4 bis 6 Wochen in Rechnung gestellt.)


I.III Kosten privat Versicherte

Welche Kosten werden wie berechnet?

Für privatversicherte Patienten werden die jeweils anfallenden Kosten nach GOZ berechnet und haben bei Kindern eine Höhe von ca. 30,- bis 50,-€ zuzüglich weiterer möglichen Kosten für gegebenenfalls notwendige Röntgenuntersuchungen.

Für das Anfertigen eines DVT wird bei Privatversicherten der reguläre GOZ Faktor 1,8 in Ansatz gebracht. Falls Sie Bedenken zur Erstattung der anfallenden Kosten bei Ihrer Krankenversicherung haben, können wir Ihnen diese im Vorfeld nennen. Die Kosten hierfür belaufen sich je nach Aufnahmetechnik, Befunderhebung und Ausfertigung eines schriftlichen Röntgenbefundes auf ca. 230,- und 550,-€.


II.I Verlauf der Beratung bei Erwachsene

Erstberatung: Was Erwachsene beachten müssen.

Sehr geehrter Patient, eine kieferorthopädische Beratung für erwachsene Patienten ist häufig sehr umfangreich. Oft ist es so, dass es verschiedene Behandlungsalternativen gibt und dass auch unterschiedliche Therapiemittel zur Lösung Ihres Problems in Ansatz gebracht werden können. Diese werden in aller Ausführlichkeit nach Erhebung der erforderlichen Befunde besprochen.

Sollten Sie aus einem vorhergehenden Arztbesuch aktuelle Unterlagen zur Hand haben (MRT-Diagnostik, Röntgen/CT, Modelle, DVT, Funktionsbefunde, Befundmodelle, Scans …), so bitten wir Sie, diese zur Erstberatung mitzubringen. Sind entsprechende Unterlagen bei einem Kollegen vorhanden, so bitten wir Sie uns dies mitzuteilen, damit wir diese Unterlagen rechtzeitig bei Ihrem Arzt anfordern können.

In der Praxis Prof. Dr. Polzar (KKU) erhalten Sie als Erstberatung eine volle Sprech-Stunde. Für Ihren Termin werden 60 Minuten freigehalten, die Sie gemeinsam mit Ihrem beratenden Arzt nutzen können, um alle Fragen und Wünsche zur Ihrer kieferorthopädischen Behandlung abzuklären.

Da für Ihre Beratung ein Zeitfenster von einer ganzen Stunde freigehalten wird, bitten wir Sie, möglichst pünktlich (10 min vor dem Termin) zu erscheinen und für den Fall einer Verspätung oder einer Verhinderung so bald wie möglich mindestens aber 48 Stunden im Vorfeld Bescheid zu geben. Nur so kann dieser lange Termin an einen anderen Patienten übertragen werden und ein neuer Termin für Sie wird umso eher zur Verfügung stehen.


II.II Kosten gesetzlich Versicherte

Welche Kosten müssen gesetzlich versicherte übernehmen?


II.II.I Kosten bei Kieferfehlstellungen

Kostenübernahme bei einer Kieferfehlstellung

Bei Beratung gesetzlich Versicherter, mit einer sehr schwerwiegenden Kieferfehlstellung, bei der nur eine kieferorthopädisch-kieferchirurgische Kombinationstherapie sinnvoll erscheint, wird die Beratung zur Feststellung dieses Sachverhaltes von den gesetzlichen Krankenkassen ausnahmsweise übernommen. Bitte beachten Sie dabei, dass die Erstattung lediglich die Feststellung dieses Befundes beinhaltet und entsprechend der Honorierung der gesetzlichen Krankenkassen lediglich ein Zeitfenster von fünf bis zehn Minuten umfasst.

Gerade bei solchen Kieferanomalien reicht dies erfahrungsgemäß nicht aus, um Sie als Patient über alle mit der kieferorthopädischen Therapie zusammenhängenden Faktoren, wie Risiken, Erfolgsaussichten, Dauer der Behandlung, Behandlungsmittel, gesundheitliche oder ästhetische Vor- und Nachteile, sowie Gesamtkosten, aufzuklären. Auch werden unsere Erwachsenenberatungen mit einer Stunde angesetzt, die vollständig für Sie reserviert ist.

Hierfür entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten, denn diese erweiterte Beratung erfolgt auf Kulanz. Bitte seien Sie sich aber gewiss, dass gerade für solche Fälle eine zielführende und fundierte Beratung häufig nur auf der Grundlage eines 3D-Röntgenbildes (DVT) möglich ist. Nur so erhalten wir wichtige Informationen, um sie adäquat, Ihrem Befund und Ihren Bedürfnissen entsprechend hilfreich beraten zu können. Auch vermeiden wir dadurch für Sie Risiken durch das Aufdecken versteckter weiterer Befunde. Diese Kosten müssen wir Ihnen zum kleinstmöglichen einfachen Gebührensatz von 173,10 € nach GOZ berechnen. Sie werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen und müssen von Ihnen selbst getragen werden.


II.II.II Kosten bei Kiefergelenk-Beschwerden

Kostenübernahme bei Kiefergelenk-Beschwerden

Bei gesetzlich versicherten Patienten mit Beschwerden am Kiefergelenk übernimmt die Krankenkasse keinerlei Kosten, selbst wenn Sie unter starken Schmerzen leiden! Für eine ausreichende Befunderhebung sind in aller Regel eine eingehende Untersuchung, eine manuelle Funktionsdiagnostik sowie die Kontrolle der anatomischen Strukturen im DVT notwendig.

Herr Prof. Dr. Polzar (KKU) ist Referent und Spezialist in diesem Bereich mit Zertifizierung durch die Landeszahnärztekammer Hessen. Da fast immer psychosomatische Komponenten die Kiefergelenksdysfunktionen mit beeinflussen, werden für Sie 60 bis 90 Minuten Zeit anberaumt um alle Faktoren feststellen und erörtern zu können. Bitte halten Sie diesen Termin unbedingt ein, da die hohe Ausfallzeit für die Praxis den regulären Praxisablauf gefährden würde. Die möglichen Kosten für diese Therapiesitzung einschließlich Erhebung der notwendigen Befunde belaufen sich auf ca. 200,- bis 500,-€ und richten sich nach den jeweiligen Besonderheiten Ihres Falles.


II.II.III Kosten bei reinen Zahnfehlstellungen

Kostenübernahme bei Zahnfehlstellungen

Bei Erwachsene mit lediglich geringen Zahnfehlstellungen ohne Deformation oder Fehlstellung der einzelnen Kiefer kann unter Umständen auf die Anfertigung eines DVT verzichtet werden. Hierbei belaufen sich die reinen Beratungskosten auf ca. 30,- bis 80,-€.

Auch hier nimmt sich der beratende Arzt eine Stunde Zeit, um alle für Sie möglichen Therapieoptionen in Ruhe durchsprechen zu können.


II.III Kosten privat Versicherte

Welche Kosten kommen auf privatversicherte Patienten zu?

Die Beratungszeiten bei privaten Patienten unterscheiden sich nicht von denen der gesetzlich versicherten Patienten und betragen in der Regel zwischen 60 und 90 Minuten. Die Abrechnung erfolgt nach GOZ. Da Erwachsenenberatungen häufig sehr aufwendig sind, wird auch hier unter Umständen die Erhebung einer manuellen Funktionsdiagnostik und die Anfertigung eines DVTs notwendig. Die Beratungskosten können dann zwischen ca. 200,- und 55o,-€ liegen.

(Sind Beratungsleistungen nicht in dieser Nomenklatur zu finden, so wird entsprechend der gesetzlichen Regelungen analog abgerechnet.)

Sollte aus dem Beratungstermin ein neuer Anfangstermin zur kieferorthopädischen Behandlung entstehen, so sind noch weitere Maßnahmen erforderlich, welche nicht in der obigen Beratung enthalten sind. Über die weiteren, dann entstehenden Kosten werden sie von uns auf Anfrage informiert.

Je nach Versicherungsschutz erhalten Sie eine entsprechende Erstattung. Bei vollversicherten Patienten können Sie mit 80–100% Kostenerstattung rechnen.

Bitte beachten Sie für den Fall, dass Sie beihilfeberechtigt sind, dass hier die jeweiligen Beihilferichtlinien Ihres Bundeslandes oder Ihrer Beihilfestelle gelten. So ist außer bei kombiniert kieferorthopädisch-kieferchirurgischer Therapie häufig kein Versicherungsschutz gegeben! Die Beratungskosten zur Feststellung der vorliegenden Zahn- oder Kieferanomalien werden jedoch in aller Regel von den Beihilfestellen anteilig erstattet.

Bitte klären Sie im Vorfeld ab, welchen Versicherungsschutz Sie für kieferorthopädische Beratung und Behandlung haben. Nur so können Sie sich vor unliebsamen Überraschungen bei der Erstattung Ihrer Beratungskosten schützen.

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