Liebe Kollegen und Leser, der folgende Artikel, gestaltet als Interview mit einem Redakteur einer Zeitschrift ist ein Beispiel oder Versuch, unsere Patienten aufzuklären. In meiner mehrjährigen Tätigkeit als Referent für Kieferorthopädie musste ich doch mit Erstaunen fest-stellen, dass die meisten Kollegen, ebenso wie unsere Patienten, keine rechte Vorstellung von Strahlenemission und Strahlenbelastung hatten. Ich konnte ebenso keinen Kollegen finden, der mir eine sichere Auskunft über die Äquivalenzdosis seines eigenen verwendeten Röntgengerätes geben konnte.
Da die in der Medizin angewendeten Strahlen zur Röntgendiagnostik nicht nur um das Zehnfache sondern um das Tausendfache (Low Dose DVT = 17μSv, Abdomen bis 17.000 μSv!) und mehr (Digitaler Zahnfilm ca. 2-5μSv) schwanken, ist hier eine entsprechende Aufklärung ob des vorhandenen Strahlenrisikos sicherlich geboten, um unseren Patienten die Angst vor der erforderlichen diagnostischen Aufnahme zu nehmen. Was man sich sicherlich gut merken kann, ist die 5μSv Regel. 5μSv haben wir bei:
- 1 Stunde Flug in ca. 10.000 Metern Höhe,
- einer Zigarette (Polonium Alphastrahler),
- einen Tag natürlicher mitteldeutscher Strahlenbe-lastung,
- einer Stunde Aufenthalt im Schwarzwald,
- einer Zahnfi lmaufnahme in guter digitaler Qualität.
Eine DVT-Aufnahme mit einem neuerem Gerät - z.B. dem WhiteFox-DVT der Firma Acteon entspricht:
- 3-5x5μSv oder darunter = DVT eines ganzer Schädel in Low Dose Qualität
- 8-10x5μSv oder darunter = DVT von OK und UK bis Pharynx in bester Qualität (StandartAufnahme)
- 16-20x5μSv oder darunter= DVT Großaufnahme des gesamten Viscerocraniums (z.B.: FOV 17x20)
Gerne bin ich für Kritik Ihrerseits offen und ich würde mir ebenso wünschen, wenn andere Kollegen hier einen Beitrag zur Aufklärung unserer Patienten, auch in anderen Bereichen der Kieferorthopädie veröffentlichen und zur Diskussion stellen. Viel Spaß beim Lesen.